EED III Gebäudeinventar

Das Europäische Klimagesetz setzt sich zum Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein. Im Oktober 2023 trat die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) in Kraft, die im Rahmen des “Fit für 55”-Pakets verabschiedet wurde. Für Gemeinden sind Artikel 5 und Artikel 6 der Richtlinie von besonderer Bedeutung.

Artikel 5 der Richtlinie besagt, dass der Gesamtenergieverbrauch (Heizung, Kühlung, Strom und Warmwasser) aller öffentlichen Einrichtungen gegenüber dem Jahr 2021 jährlich um mindestens 1,9 % reduziert werden soll. Für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt dies ab dem Jahr 2030. Für Artikel 5 sind alle Gebäude, Anlagen (z.B. Straßenbeleuchtung) und der Fuhrpark zu berücksichtigen.

Artikel 6 der Richtlinie besagt, dass öffentliche Einrichtungen in jedem EU-Mitgliedsstaat ab dem 11.10.2025 verpflichtet sind, jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche ihrer beheizten und/oder gekühlten Gebäude zu renovieren. Das Ziel ist, diese Gebäude auf den Standard von Niedrigstenergiegebäuden oder Nullemissionsgebäuden zu bringen. Diese Regelung gilt für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m², die nicht bereits den Anforderungen entsprechen.

An dieser Stelle kommt die Marktgemeinde Mühldorf der Verpflichtungen nach und veröffentlicht das Gebäudeinventar gemäß Artikel 6 der EU-Richtlinie 2023/1791 sowie die dazugehörigen Energieausweise mit Stand vom 06. Oktober 2025:


Gebäudeinventarliste der Marktgemeinde Mühldorf

Energieausweis Dorfgemeinschaftshaus Mühldorf

Energieausweis Feuerwehrhaus Trandorf

Energieausweis Gemeindeamt Mühldorf

Energieausweis Kindergarten Niederranna - Turnsaal

Energieausweis Kindergarten Trandorf

Energieausweis Musikkulturheim Mühldorf

Energieausweis Volksschule Mühldorf