Geflügelpest - aktuelle Information

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Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. 

Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. 


Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten:

Geflügelpest – Pflichten für Tierhalterinnen und Tierhalter
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
• Trennung der Tierarten: Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
• Schutz vor Wildvögeln: Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze/Dächer) oder Fütterung und Tränkung erfolgen im Stall bzw. unter einem Unterstand.
• Sichere Wasserversorgung: Keine Tränkung mit Wasser aus Sammelbecken, zu denen Wildvögel Zugang haben.
• Biosicherheit: Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften sind besonders sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.
• Meldepflicht: Bei Rückgang der Futter- oder Wasseraufnahme, sinkender Legeleistung oder erhöhter Sterblichkeit ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.
• Veranstaltungen: Geflügelausstellungen, -schauen und Märkte sind nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt (mit Auflagen).


Weitere Informationen
Aktuelle Risikogebiete und Sperrzonen in Niederösterreich: www.noel.gv.at (Stichworte: Geflügelpest, Aviäre Influenza, HPAI, Vogelgrippe)


03.04.2026