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Die Marktgemeinde Mühldorf beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan und örtliches Entwicklungskonzept) abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i. d. g. F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 19.07.2019 bis 30.08.2019 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Kundmachung
Auflistung Änderungen
Planentwurf 1
Planentwurf 2
Planentwurf 3
Planentwurf 4
Planentwurf Entwicklungskonzept
19.07.2019